Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Anwesenden unterbreiten diverse Vorschläge, z.B. die Kaution auf 500 Euro zu erhöhen oder eine Bankbürgschaft zu hinterlegen oder nur an Einwohner der Gemeinde Wandlitz zu vermieten. Frau Füssel legt dar, dass es bisher nur in Ausnahmefällen zu Problemen gekommen ist. Bei dem Vorfall in Schönerlinde ist ein Schaden von 340 Euro entstanden, der mit der geleisteten Kaution verrechnet wurde und somit jetzt noch eine Schadenersatzforderung in Höhe von 190 Euro geltend gemacht wurde. Der andere Vorfall ereignete sich in Stolzenhagen vor ca. 2 Jahren. Es sind zwei Fälle, die eine problemlose Vermietung überschatten. Der Vorschlag auf Erhöhung der Kaution bzw. der Bankbürgschaft begegnet insofern Bedenken, als dass damit die Vermietung erschwert werden würde. Die Gemeinde ist jedoch an der Vermietung auf Grund laufender Betriebskosten interessiert. Es wird ein richtiger Nutzungsvertrag geschlossen, die Hausordnung ist in den Gemeindehäusern gleich. Herr Pawlowski regt an, ob die Passage in der Hausordnung „rauchen ist im gesamten Objekt verboten“ besser dahingehend formuliert werden sollte „rauchen ist an der/den gekennzeichneten Stellen erlaubt.“ Frau Füssel erwidert, dass es z.B. in Prenden einen Außenaschenbecher gibt, der im Zuge der Endreinigung zu leeren ist. |
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