Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Den Mitgliedern des A1 wird eine Ergänzung der Fraktionen Freien Bürgergemeinschaft Wandlitz FBW, SPD und DIE LINKE/GRÜNE/B90/UWG vorgelegt, die im Zusammenhang mit der Vorlage behandelt wird. Im Hinblick auf die Mitteilungsvorlage und den Planungsverzug soll eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. So könnten in der Gemeindevertretersitzung vom 05.07 Inhalte der Beteiligung und Ziele des B - Planes konkretisiert werden.
Herr Berlin wird der Ergänzung der Fraktionen nicht zustimmen. Es geht um ein konkretes Bauprojekt. Er bittet zu Bedenken, dass der Bauantrag eingereicht wurde bevor der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan bekannt und gefasst wurde. Wenn dem Antragsteller jedwede Nachteile entstehen, müsse die Gemeinde mit Schadenersatzforderungen rechnen.
Die Bürgermeisterin teilt mit, es sei ein normaler Schritt im B - Plan Verfahren, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.
Herrn Borchert geht es um den Bebauungsplan für die L100 Wandlitzsee. Hierfür werde eine Konkretisierung benötigt. Gegen die Verschiebung der vorgeschlagenen Terminkette habe er nichts einzuwenden. Eine frühzeitige Beteiligung werde benötigt um dem Anliegen angemessen entgegenzutreten.
Herr Auge sagt, mit dieser Terminkette werde der eigentliche B - Plan in den Hintergrund rücken. Es wäre besser wenn die Verwaltung die Hinweise aufnimmt, um sie dann in den B.- Plan einzuarbeiten.
Frau Bohnebuck vertritt die Meinung, dem Planer soll eine Planungsziel nach der Bürgerversammlung mitgegeben werden. Die Aufgabenstellung an den Planer sei oftmals zu dünn. Das Gebiet sei von sehr großem Interesse für die Bevölkerung.
Frau Bornkessel erklärt, das die Leistungsphasen 1 -2 dafür dienen. Der Planer müsse genau diese Angaben erfassen. Eine Bürgerversammlung müsse eine Woche vor dem Termin veröffentlicht werden.
Frau Bohnebuck informiert, dass die vordere Bauflucht von vornherein klar definiert, dann aber nicht umgesetzt wurde.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das geplante Vorhaben zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 13 Wohneinheiten und 5 Geschäftseinheiten sowie eines Mehrfamilienhauses zur Kenntnis.
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