Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsbeirat Prenden
Datum: Mo, 15.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Bürgerhaus Prenden , Hellerstraße 1
Ort: Prenden

Es wurde angeregt, die Schlaglöcher auf der Rampe/Zufahrt in die Mühlengasse zu beseitigen.

 

Die Heizung im Bürgerhaus läuft unruhig und gibt starke Laufgeräusche ab. Die Verwaltung wird um Überprüfung gebeten.

 

Es wurde wiederholt die Frage nach der Aufstellung von Windrädern in Richtung Golfplatz gestellt. Der OV hat berichtet, dass sich dort ein Rotmilanhorst befindet und Schwarzstörche leben; eine Aufstellung wird dadurch ggf. nicht möglich sein.

 

Stichwort: 30er-Zone im Ortsbereich: Es wurde bemängelt, dass die Verkehrsdichte- und Geschwindigkeitsmessungen im Ort nur im Winter vorgenommen wurden; um eine repräsentative Aussage treffen zu können, sind wir der Meinung, dass Messungen auch

zu weiteren Jahreszeiten vorgenommen werden müssten. Wir bitten um Berücksichtigung.

 

Angabegem. weist ein Investor die Senke am Gänseplan im Internet als bebaubare Fläche aus. Im FNP wird hier kein Bauland ausgewiesen. Die Verwaltung wird um Überprüfung gebeten.

 

Trotz mehrfacher Versuche konnte Fam. Schumacher, (Ützdorfer Straße) den Baumschutzbeauftragten tel. nicht  erreichen. Ausfräsen Baumstumpf vor Grundstück.

Wird schon länger gefordert, weil öffentliche Fläche. An Baumschutzbeauftragten weiterleiten.

 

Der Wald an der Straße zum Golfplatz wurde/wird durchforstet. Hier wurde die Frage nach der Beseitigung der Schäden/Straßenschmutz gestellt. Ordnungsamt bitte prüfen.

 

In der Dorfstr. 15/16 und 30/31 funktionieren die Straßenlaternen nicht. Die Laterne am Tor zum Friedhof brummt permanent. Die Verwaltung wird im Beseitigung gebeten.

 

Der Gullideckel am Fließ klappert stark, wenn PKW an der Stelle vorbeifahren. Wir bitten um Überprüfung/Beseitigung.

 

Es wurde eine Frage nach der Entwicklung des ehem. Fleischbetriebes gestellt. Hier sind uns die Hände gebunden; lediglich die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers ist einzuhalten und zu überwachen.