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Frau Braune fragt an, warum der Anteil der Beitragspflichtigen bei der Oberflächenentwässerung lediglich 25 % beträgt. Herr Stumpf antwortet, dass es sich bei den betroffenen Straßen um Hauptverkehrsstraßen handelt. Der Anteil entspricht der Straßenausbaubeitragssatzung. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Schorfheidestraße (L 100) vom Eberswalder Weg bis zur Neuen Straße (Kreuzung L 100 / B 167) auf der östlichen Fahrbahnseite und in der Neuen Stra-ße (B 167) von der Schorfheidestraße (Kreuzung L 100 / B 167) bis in Höhe Eberswalder Weg auf der südlichen Fahrbahnseite die Wegeführung einschließ-lich Beleuchtung nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster (Farbe sandfarben) analog der Ausführung in der Ortsdurchfahrt (OD), Ausbaubreite 2,50 m / (in Engstellen am Kreuzungsbereich der L 100 / B 167, Breite 2,00m), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten hinweg
- Sicherheitsstreifen aus Naturstein (Kleinpflaster), Breite 50 cm, analog OD
- Grundstückszufahrten aus Naturstein (Kleinpflaster) analog OD
- Ausführung der Hochborde (zwischen Fahrbahn und Gehweg) sowie der Rundborde (zwischen Fahrbahn und Zufahrten) als Bordsteine aus Beton
- Entwässerung über Versickerungsmulden, Gräben, in Teilbereichen auch über Versickerungsrigolen sowie über zusätzlich anzuordnende Straßen-abläufe entlang der Hochbordanlage am Fahrbahnrand der L 100 / B 167
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Leuchtentyp „Erika“ oder gleichwertig analog OD, Ausführung in moderner energiesparender LED-Technik, Abstand i.M. 30 m.
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungs-planung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vor-zunehmenden Bauumfang. Der Gehweg- und Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
- Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.
Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Wegebau Eberswalder Weg L 100 / B 167“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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