Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Errichtung einer Beleuchtungsanlage im OT Klosterfelde in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße -Ausbaubeschluss-  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2017-0385 Errichtung einer Beleuchtungsanlage im OT Klosterfelde in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße
-Ausbaubeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA5
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   

Frau Bohnebuck weist darauf hin, dass eine Lampe zwischen zwei Bäumen stehen würde und bei fehlendem Grünschnitt kaum Licht abwerfen würde. Die Verwaltung wird dies prüfen und die Lampe gegebenenfalls umsetzen.

 


 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1)     die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße, basierend auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, nach folgenden Parametern durchzuführen:

 

  1. Die Länge des Ausbaubereiches beträgt ca. 210 m.
  2. Die Anordnung der Leuchten erfolgt entlang der vorhandenen Straße einseitig.
  3. Die Höhe der Lichtpunkte wird sich auf ca. 4,50 m belaufen.
  4. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel 30 m.
  5. Zum Einsatz wird die für den Ortsteil Klosterfelde übliche Mastaufsatzleuchte, in der ebenfalls ortüblichen RAL- Farbe (moosgrün), kommen.
  6. Die Gründung der Maste erfolgt im Magerbeton.
  7. mtliche Leuchten sind mit Vorschaltgerät kompensiert.
  8. Die Systemleistung pro Lichtpunkt beträgt ca. 24W.
  9. Die Lichtfarbe beträgt ca. 3.500 Kelvin.

 

2)     Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfsplanung.

 

3)     Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig.

Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger bei der Einwohnerversammlung vom 04.07.17 über die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,75 €/m2 pro anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsvorlage vor.

Die Unterlagen sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Download im Ordner „Koloniestraße“ einzusehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 21

Ablehnung:

Enthaltung: 2 (Hintze)

 

Herr Fahrendholz erklärt sich für befangen.