Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau Lanker Weg zwischen BÜ und L 100, OT Wandlitz Vorstellung der Vorplanung  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2017-0374 Straßenausbau Lanker Weg zwischen BÜ und L 100, OT Wandlitz
Vorstellung der Vorplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA14
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2017
Federführend:HB AL   

Herr Hintze möchte wissen, ob bei der im A1 hinzugefügten Variante 4 eventuelle Mehrkosten anfallen würden. Herr Pöplau erwidert, dass die Kosten der Varianten nicht extra berechnet wurden, weil sie im Verhältnis des Investitionsvolumens der Gesamtbaumaßnahme unerheblich sind.

 

Herr Borchert erläutert noch einmal den Sinn der hinzugefügten Variante 4: Es gab hierzu eine Beratung vor Ort bei der sich herausstellte, dass eine Gehwegbreite von 2,50 m auf beiden Seiten der Straße, am geeignetsten sei. Dennoch könne bisher nur die südliche Seite geplant werden, da die nördliche Seite nicht im Eigentum der Gemeinde ist und hier ein Bauerlaubnisvertrag erforderlich wäre.

 

Herr Striegler erfragt nochmals die Möglichkeit einer Überfahrung eines südlich gelegenen gemeindlichen Grundstückes. Herr Gesch erwähnt, dass es sich hier um eine Maßnahme des Landesbetriebes handelt und hier bereits ein entsprechender Vorschlag erfolgte.

 

Frau Bohnebuck steht der Verengung des Gehweges in den kritischen Bereichen skeptisch entgegen. Sie befürchtet hier eine Gefährdung für Kinder, die die Straße als Schulweg benutzen und würde dann lieber eine einheitliche Breite von 2,0 m favorisieren. Der Planer informiert, dass bei gemischten Gehwegen aus Radfahrern und Fußgängern eine Mindestbreite von 2,50 m festgelegt ist. Andernfalls müssten die Radfahrer auf der Straße fahren.

 

Der Beschlusstext soll wie folgt ergänzt werden „…von mindestens 2,00 m, jedoch möglichst 2,50 m…mit zwei Verschwenkungen…“

 

Die Abstimmung erfolgt mit diesem Zusatz.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für den Abschnitt des Lanker Weges, zwischen den Bahnübergang und der L 100,

 

  1. die Planung mit folgenden Ausbauparametern weiterzuführen:

 

  • Herstellung eines Gehweges auf der südlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise.
  • Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m und beidseitige Einfassung mit Hochborden.
  • Anpassung der Verkehrsflächen an den bereits ausgebauten Bahnübergang und den Einmündungsbereich L 100.
  • Anlage von Entwässerungsmulden- Rigolen auf der südlichen Straßenseite hinter dem Geh- Radweg.

 

  1. die Planung des zweiten Gehweges auf der nördlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von glichst 2,50 m in Pflasterbauweise gemäß der Variante mit eineri Verschwenkungen weiterzuführen. Die empfohlene Variante wird in den Beratungsprotokollen festgehalten.

 

  1. die Bereitstellung des für diese Baumaßnahme benötigten Flächenbedarfes auf dem gemeindeeigenen Grundstück auf der südlichen Straßenseite, Flur 6 Flurstück 2636.

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Die Lagepläne der Varianten sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Lanker Weg“ einzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 21 (Hintze)

Ablehnung:

Enthaltung: 2

 

Frau Brandt erklärt sich für befangen.