Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Befreiungsantrag- B- Plan " Berliner Straße/ Schorfheidestraße" Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 4, Flurstück 118 hier: Bauantrag- Errichtung von zwei PKW- Stellplätzen auf der südlichen Teilfläche der beiden Vorgärten  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 25
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:01
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-HA/2017-0223 Befreiungsantrag- B- Plan " Berliner Straße/ Schorfheidestraße"
Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 4, Flurstück 118
hier: Bauantrag- Errichtung von zwei PKW- Stellplätzen auf der südlichen Teilfläche der beiden Vorgärten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA32
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:Z 6340010/17
Federführend:HB AL   

Herr Borchert führt in den Beschluss ein. In diesem Bereich der L 100 gibt es bisher keine Ausnahme. Niemand parkt im Vorgarten. Der Anblick ist wertvoll und sollte geschützt werden. Unter Umständen schafft man sich hier einen Präzedenzfall.

Die Öffentlichkeit wird einstimmig hergestellt.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag. Es gibt Vorgaben von der Denkmalschutzbehörde hinsichtlich der Poller. Bei einer Breite von 1,60 m ist die Durchfahrt nicht möglich. Geplant ist ebenfalls der Ausbau der hinter dem Haus liegenden Scheune. Das Tor wurde aufwendig restauriert und ist nicht zum Dauerbetrieb geeignet. Es ist vorgesehen, ein Sichtschutz (Bepflanzung) herzustellen. Eine andere Möglichkeit, die Stellplätze auf dem Grundstück zu realisieren, gäbe es aufgrund der Auflagen der Denkmalschutzbehörde nicht. Ein Stellplatz wurde bereits abgelöst.

Herr Borchert bittet um Prüfung, ob im Zuge des Bauantrages zur Sanierung des Aschbachhauses der Stellplatz im Vorgartenbereich genehmigt wurde. Er hat keine Kenntnis über einen entsprechenden Befreiungsantrag. (Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Bauantrages zur Sanierung des Aschbachhauses wurde kein entsprechender Befreiungsantrag gestellt. Demzufolge wurde auch kein Stellplatz im Vorgartenbereich genehmigt.)

Frau Bohnebuck gibt zu bedenken, dass der Antragssteller hier nicht der Leidtragende sein sollte.

 

Der Beschluss wird nicht gefasst.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung: 5

Enthaltung: 0