Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Borchert führt in den Beschluss ein. In diesem Bereich der L 100 gibt es bisher keine Ausnahme. Niemand parkt im Vorgarten. Der Anblick ist wertvoll und sollte geschützt werden. Unter Umständen schafft man sich hier einen Präzedenzfall. Die Öffentlichkeit wird einstimmig hergestellt. Der Antragsteller begründet seinen Antrag. Es gibt Vorgaben von der Denkmalschutzbehörde hinsichtlich der Poller. Bei einer Breite von 1,60 m ist die Durchfahrt nicht möglich. Geplant ist ebenfalls der Ausbau der hinter dem Haus liegenden Scheune. Das Tor wurde aufwendig restauriert und ist nicht zum Dauerbetrieb geeignet. Es ist vorgesehen, ein Sichtschutz (Bepflanzung) herzustellen. Eine andere Möglichkeit, die Stellplätze auf dem Grundstück zu realisieren, gäbe es aufgrund der Auflagen der Denkmalschutzbehörde nicht. Ein Stellplatz wurde bereits abgelöst. Herr Borchert bittet um Prüfung, ob im Zuge des Bauantrages zur Sanierung des Aschbachhauses der Stellplatz im Vorgartenbereich genehmigt wurde. Er hat keine Kenntnis über einen entsprechenden Befreiungsantrag. (Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Bauantrages zur Sanierung des Aschbachhauses wurde kein entsprechender Befreiungsantrag gestellt. Demzufolge wurde auch kein Stellplatz im Vorgartenbereich genehmigt.) Frau Bohnebuck gibt zu bedenken, dass der Antragssteller hier nicht der Leidtragende sein sollte.
Der Beschluss wird nicht gefasst. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: 5 Enthaltung: 0 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||