Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck kann nicht unbedingt nachvollziehen, dass dem Befreiungsantrag zugestimmt werden sollte. Ihrer Ansicht nach seien in dem B-Plangebiet durchaus noch Baumöglichkeiten zu erkennen. Eine Signalwirkung wäre für andere Antragsteller dann da. Herr Auge verweist auf das Alter des B-Planes, der in den Jahren 1992/93 beschlossen wurde. Herr Borchert teilt mit, dass der Bauausschuss sich eindeutig gegen den Antrag ausgesprochen habe. Nach zuvor durchgeführter, kontroverser Diskussion wurde durch Herrn Gesch die Zustimmung zur Befreiung empfohlen, u.a. vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig im Bauamt ohnehin über eine Aufhebung des Bebauungsplanes nachgedacht wird. Anlass ist hier die Festsetzungsart als Mischgebiet. Eine Durchmischung der Nutzungen Wohnen und Gewerbe hat planungsrechtlich nachweislich bisher nicht stattgefunden. Das Gebiet hat eher den Charakter eines allgemeinen Wohngebietes. Ein entsprechendes Schreiben des Landkreis zu dieser Thematik wurde bereits angekündigt. Der Bebauungsplan hatte das primäre Ziel, Baurecht zu schaffen. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes wird das Gebiet im Hinblick auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34/ 35 BauGB beurteilt. Die bisherigen Festsetzungen kämen dann nicht mehr zum Tragen. Befreiungen von den Festsetzungen wären dann nicht mehr erforderlich. Durch den Hauptausschuss wurde angeregt, auch andere Bebauungsplangebiete dahingehend zu untersuchen. Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der beantragten Befreiung zur Ausführung der Dachform (hier: Flachdach) gemäß den Antragsunterlagen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: - Enthaltung: 2 |
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