Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Errichtung einer Beleuchtungsanlage im OT Klosterfelde in der Koloniestraße zwischen Prendener und Mühlenstraße   

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:57
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2017-0353 Errichtung einer Beleuchtungsanlage im OT Klosterfelde in der Koloniestraße zwischen Prendener und Mühlenstraße

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA5
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   

Herr Striegler bemängelt die Höhe der Kosten pro Stück.

Herr Gesch informiert, dass die erhöhten Kosten aufgrund der Forderung der Gemeindevertreter LED-Beleuchtung zu nutzen zurückzuführen ist. Er wird hierzu noch einmal einen ausführlicheren Hinweis zur nächsten Gemeindevertretersitzung geben.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1)     die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße, basierend auf der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, ist nach folgenden Parametern weiter zu planen:

 

  1. Die Länge des Ausbaubereiches beträgt ca. 210 m.
  2. Die Anordnung der Leuchten erfolgt entlang der vorhandenen Straße einseitig.
  3. Die Höhe der Lichtpunkte wird sich auf ca. 4,50 m belaufen.
  4. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel 30 m.
  5. Zum Einsatz wird die für den Ortsteil Klosterfelde übliche Mastaufsatzleuchte des Typs Maria der Fa. SLF GmbH oder gleichwertiges, in der ebenfalls ortüblichen RAL- Farbe (moosgrün), kommen
  6. Die Gründung der Maste erfolgt im Magerbeton.
  7. Sämtliche Leuchten sind mit Vorschaltgerät kompensiert.
  8. Die Systemleistung pro Lichtpunkt beträgt ca. 22 W.
  9. Die Lichtfarbe beträgt 3.500 Kelvin.

.

2)     Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig.

Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz werden die Anlieger nach Bestätigung der Planung durch die GV über die Baumaßnahme, die Kosten und die

zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,75 €/m2 anrechenbarer Grundstücksfläche.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 7

Ablehnung:

Enthaltung: 2