Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Braune erklärt, dass die Bezeichnung B 109 nicht mehr korrekt ist. Es wird angezweifelt, dass der Lärm der NEB korrekt berücksichtigt wurde. Die angeführte wesentliche Geräuschminderung durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist nicht nachvollziehbar. Im Beschluss sind keine Kosten genannt. Ferner wurde der Fluglärm nicht berücksichtigt. Frau Bornkessel erklärt, dass die Datengrundlagen vom Land übermittelt wurden. Vom Ortsbeirat Lanke und Basdorf gab es keine Zuarbeiten. Im Haushalt sind derzeit keine zusätzlichen Mittel eingestellt. Bis zur Gemeindevertretersitzung im Juli 2017 ist der Beschluss zu überarbeiten.
Der Beschluss wird einstimmig zurückgestellt.
Beschluss Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den als Anlage vorliegenden und nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §§ 47 a-f BImSchG zwingend aufzustellenden Lärmaktionsplan der Stufe 2 Abstimmungsergebnis (Zurückstellung):
Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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