Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Änderung des Nießbrauchrechtes und Einräumung eines Vorkaufsrechtes zu Gunsten des Landkreises Barnim für den Betrieb des Gymnasiums auf dem Grundstück Prenzlauer Ch. 130 in Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 14
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2017-0360 Änderung des Nießbrauchrechtes und Einräumung eines Vorkaufsrechtes zu Gunsten des Landkreises Barnim für den Betrieb des Gymnasiums auf dem Grundstück Prenzlauer Ch. 130 in Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Rohland, AnjaAktenzeichen:W 6/509-2, 509-3, 510
Federführend:K_Liegenschaften   

Herr Braungard erläutert die Notwendigkeit der Änderung des Nießbrauchrechts, wurde 2009 für 60 Jahre abgeschlossen, für Neubau Verlängerung um 80 Jahre notwendig.

Vorschlag Herr Braungard: Landkreis soll Eigentümer des Grundstückes werden.

 

OB bittet das Wort Turnhalle in Sporthalle zu ändern!

Die rote Einzeichnung auf der Zeicnungist nicht der Standort der neuen Sporthalle, so werden teilmassive Gebäude dargestellt.

Bis dato liegt noch keine Planung vor, auch nicht der genaue Standort des Neubaus. Landkreis chte eine 2-Feldhalle bauen, Wandlitz gern eine 3-Feldhalle.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz erteilt die Zustimmung:

 

1. Zur Verlängerung des bestehenden Nießbrauchrechts bis zum Ende des Schuljahres 2103/2104;

 

2. zur Einräumung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten des Landkreises Barnim r die Dauer des Nießbrauches.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 9 (Hintze)

Ablehnung:

Enthaltung: