Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze begrüßt die neue Verordnung , haben jetzt eine rechtliche Grundlage. Muss dann auch mit Kontrollen untermauert werden Diskussion gab es weiterhin zur Errichtung von Zaunanlagen. Lt. Einschätzung von Herrn Borchert sind Zäune mit Kunststoffgeflecht keine geschlossenen Zaunanlagen. Standpunkt Bauamt wird erbeten. Paragraph 11, Punkt 2. sollte ergänzt werden, für welches Vergehen welche Strafen auferlegt werden, zu allgemein. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügt Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wandlitz Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 (Hintze) Ablehnung: 1 Enthaltung: |
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