Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
- Die Anzahl der Plakatträger pro Ortsteil wird als zu gering erachtet (in den Ortsteilen unter 1500 Einwohner-siehe örtl. Gegebenheiten Zerpenschleuse, Lanke etc.) pro Veranstaltung - Frage: Wie verhält es sich bei kommunalen Veranstaltungen, die durch den Ortsbeirat unterstützt bzw. begleitet werden? Sind diese weiterhin von den Gebühren befreit? - Wie verhält es sich, wenn mehrere Veranstaltungen gleichzeitig sind? Gibt es eine Maximalbegrenzung? Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzung- und Gebührensatzung). Abstimmungsergebnis: (Ablehnung des Beschlusses)
Zustimmung: 2 Ablehnung: Enthaltung: |
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