Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Gesch erläutert die vorliegende Ergänzung zur ausgewiesenen Fläche W7. Es handelt sich um einen relativ kleinen Anteil von 2.000 m² der zur Bebauung freigegeben werde. Die Änderung sei vertretbar und es würde keine negative Auswirkung auf das Ortsbild haben. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
2. dass die Gemeindevertretung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: Enthaltung: |
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