Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Diskussion zur Sondernutzungssatzung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt
TOP: Ö 7
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 23.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Feuerwehrgerätehaus
Ort: Basdorf

Der Entwurf der überarbeiteten Sondernutzungssatzung liegt dem Ausschuss vor. Durch die Anwesenden werden einige Hinweise zu Schreibfehlern gegeben, es wird z.B. erfragt:

-          Wer ist Erlaubnisnehmer?

-          Wie wird zukünftig mit den sog. Big Bags umgegangen?

-          Die Gehr in § 11 Abs. 4 soll überprüft werden.

-          Es soll geprüft werden, ob noch einmal eindeutig in der Satzung festgeschrieben wird, dass für Anpflanzungen ein Antrag notwendig ist.

-          Eingehend wurde über die Anzahl der Wahlwerbeplakate gesprochen. Dabei appellierten Herrn Siebertz und Herr Striegler dafür, Alternativen für die Wahlwerbung innerhalb der Parteien zu suchen, denn eine Plakatierung sei nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus wurde nochmals der Vorschlag eingebracht, je Ortsteil einen Aufsteller zu installieren, den alle Wahlbewerber nutzen nnen. Diese Art ist jedoch nicht so praktikabel. Bei der Wahlwerbung/Plakatierung geht es um doppelseitige Plakate, die nach der Einwohnerstärke gestaffelt werden soll (5, 10 und 15 Stück). Diese Staffelung soll es auch bei der anderen gebührenpflichtigen Plakatierung geben.

In diesem Zusammenhang sind weitere Probleme angesprochen worden:

-          Banketterneuerung nach privaten Bauvorhaben dazu äerte Frau Paulikat, dass es für dieses Problem bereits Abstimmungen mit der Bürgermeisterin, dem Bauamt und dem Ordnungsamt gab.

-          Oberflächenentwässerung von Privatgrundstücken. Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung mehr, die dieses untersagt. Allerdings kann das Nachbarschaftsrecht Anwendung finden oder bei der derzeitigen Witterung auch das Ordnungsrecht, wenn durch die Entwässerung Gefahrenstellen entstehen. Es gab bereits den Versuch, diese Problematik mittels einer Satzung zu regeln. Allerdings fehlen dazu die kommunalen Anlagen, in die eingeleitet werden könnte. Jedoch sollte noch einmal mit dem NWA Kontakt aufgenommen werden, um zu klären, ob auf Grund der Druckveränderungen das Einleiten in deren Anlage möglich erscheint.

 

In der zu fertigenden Beschlussvorlage sollen die Veränderungen dargestellt werden.