Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften
TOP: Ö 9
Gremium: A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Beratungsraum Kämmerei
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, Erweiterungsbau, 16348 Wandlitz
BV-GV/2016-0315 Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:KM
Federführend:KM_Kulturamt   

Herr Becker hätte es gut gefunden, wenn auch eine bildliche Darstellung erfolgt wäre.

Frau Dr. Schmid-Rathjen weist darauf hin, dass die aktuelle Denkmalliste auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt wird.

Herr Geschke fragt nach, ob die vielen in der Gemeinde vorhandenen Denkmäler auch als solche gekennzeichnet werden.

Frau Dr. Schmid-Rathjen sieht dies ebenfalls als wünschenswert an, jedoch ist es den Privateigentümern solcher Objekte freigestellt, diese mit einem „blauen Schild“ zu kennzeichnen, es könne niemand dazu verpflichtet werden.

Man einigt sich, dieses Problem in die Ortsbeiräte zu tragen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege..


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung:

Enthaltung: