Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Beschluss über die Aussetzung der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach BauGB für die in Aufstellung befindliche Außenbereichssatzung für die Uferstraße 32, Flur 3, Flurstück 142, Gemarkung Stolzenhagen  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 20
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2016-0305 Beschluss über die Aussetzung der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach BauGB für die in Aufstellung befindliche Außenbereichssatzung für die Uferstraße 32, Flur 3, Flurstück 142, Gemarkung Stolzenhagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Die Bürgermeisterin informiert, dass die Kommunalaufsicht zum Thema befragt wurde. Demnach kann die Planung abgebrochen oder weitergeführt werden, oder man folgt dem Vorschlag der Verwaltung, dies ist alles möglich.

Herr Borchert macht darauf aufmerksam, dass wenn der Beschluss von vor sechs Wochen nicht umgesetzt wird, die Bürger auch keine Möglichkeit haben, ihre Einwände vorzutragen.

Herr Krajewski ist nicht dieser Meinung. Er favorisiert, den Beschluss aufzuheben.

Es wird ein Antrag gestellt, den TOP für die Bürger zu öffnen, welcher mehrheitlich abgelehnt wurde.

Herr Krajewski beantragt, den Beschluss über die Erstellung einer Außenbereichssatzung aufzuheben:

Dafür: 4

Dagegen: 2

Enthaltungen: 3

Nach diesem Ergebnis zieht die Verwaltung den vorliegenden Beschluss zurück. Die Vorlage wird überarbeitet.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Beantragung der Inaussichtstellung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck  des Landschaftsschutzgebietes vor der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der weiteren Fortführung des Verfahrens vorzuziehen. In Abhängigkeit vom Ausgang des Prüfung durch das zuständige Ministerium, ist das Verfahren einschließlich Abschluss des städtebaulichen Vertrages fortzuführen bzw. abzubrechen. Die Gemeindevertretung wird entsprechend informiert.