Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Die Bürgermeisterin informiert, dass die Kommunalaufsicht zum Thema befragt wurde. Demnach kann die Planung abgebrochen oder weitergeführt werden, oder man folgt dem Vorschlag der Verwaltung, dies ist alles möglich. Herr Borchert macht darauf aufmerksam, dass wenn der Beschluss von vor sechs Wochen nicht umgesetzt wird, die Bürger auch keine Möglichkeit haben, ihre Einwände vorzutragen. Herr Krajewski ist nicht dieser Meinung. Er favorisiert, den Beschluss aufzuheben. Es wird ein Antrag gestellt, den TOP für die Bürger zu öffnen, welcher mehrheitlich abgelehnt wurde. Herr Krajewski beantragt, den Beschluss über die Erstellung einer Außenbereichssatzung aufzuheben: Dafür: 4 Dagegen: 2 Enthaltungen: 3 Nach diesem Ergebnis zieht die Verwaltung den vorliegenden Beschluss zurück. Die Vorlage wird überarbeitet. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Beantragung der Inaussichtstellung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes vor der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der weiteren Fortführung des Verfahrens vorzuziehen. In Abhängigkeit vom Ausgang des Prüfung durch das zuständige Ministerium, ist das Verfahren einschließlich Abschluss des städtebaulichen Vertrages fortzuführen bzw. abzubrechen. Die Gemeindevertretung wird entsprechend informiert.
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