Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Durch die SPD Fraktion wird unter § 8 Absatz 3 folgender Zusatz beantragt: „Bestattungs- und Dienstleistungsunternehmen ist es untersagt, ihre Fahrzeuge im Sichtbereich der Trauerfeier zu parken.“ Diesem Zusatz wird einstimmig (8) zugestimmt. Die Abstimmung über die Beschlussvorlage erfolgt mit dem Zusatz. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8 Ablehnung:. Enthaltung:. |
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