Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt
- Den Ausbau des Straßenabschnittes „Heideweg“ zwischen dem B- Plangebiet „Friedrichshöfe“ und der Wohnbebauung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
- Ausbau der Fahrbahn in Betonsteinpflasterung, mit einer Breite von 4,80 m.
- Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden.
- Herstellung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflasterung.
- Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Für die Baumaßnahme sind Anliegerbeiträge gemäß der Straßenbaubeitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz zu erheben. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.