Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 19
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 08.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-HA/2016-0151 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Anwesend waren Herr Teuchert als Bauherr sowie der Objektplaner

Ein bildlicher Entwurf des Einfamilienhauses wurde vorgelegt.

 

Herr Striegler gab zu bedenken, dass aus der Zeichnung des Bauantrages nicht zu erkennen sei, wo sich Keller befinden soll.  Laut Planung soll das Haus mit einer steilen Wand von 2,50m begrenzt werden. Hier besteht die Gefahr einer nachträglichen Absenkung. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass das Gelände im Nachgang nicht abgetragen wird. Aus den Kellerfenstern kann man nicht auf den See schauen „

Herr Hintze stimmt dem Antrag nicht zu. Wenn diese Ausnahme genehmigt wird, werden Folgeanträge auch genehmigt werden müssen. Der Bebauungsplan August-Bebel Straße ist geltend und bindend.

 

Der Objektplaner erläutert das Bauobjekt. Man sollte mit der Zeit gehen. Festgesetzte

Dachformen sind nicht mehr zeitgemäß. 55 % der Dachfläche soll ein symmetrisches

Satteldach erhalten, 45 % ein Flachdach.

 

Herr Becker bittet um Überprüfung, ob der Grünordnungsplan eingehalten wird.

Wie ist der Abstand zwischen See und Bebauung. Hierzu gibt es keine Angaben.

 

Der Ortsbeirat bittet um Beantwortung der gestellten Fragen.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschluss beschließt, der Befreiung zur beantragten Dachform (Satteldach 55 % und Flachdach 45 %) gemäß den Antragsunterlagen zu zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:.3

Ablehnung:.4 (Hintze)

Enthaltung:.1