Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt, da der Vorhabensträger nicht anwesend ist. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel: -Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8 (Hintze) Ablehnung:. Enthaltung:. |
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