Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
- Hierzu wird Herrn Wolf das Wort erteilt, gemeinsam vertreten sie die Meinung, dass durch die Gemeinde der Beschluss gefasst werden sollte unter der Maßgabe, dass die Umsetzung zu erfolgen hat sobald dieser Verein in das Vereinsregister eingetragen ist. Denn für den Fall, dass die Gemeinde diesen Beschluss nicht fasst, wäre eine Vereinsauflösung sehr aufwendig.
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