Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Dem Architekten wird Rederecht erteilt. Er erläutert das Projekt und informiert, dass sich die Eigentümerin des Grundstücks bereits seit Jahren um eine Bebaubarkeit bemüht. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Flurstück 142 der Flur 3 der Gemarkung Stolzenhagen. Mit der Antragstellerin ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch diese, abzuschließen.
Durch den Antragsteller ist der notwendige Antrag zur Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes vorzubereiten und durch die Verwaltung beim zuständigen Ministerium einzureichen. Die notwendige Waldumwandlungsgenehmigung ist durch den Vorhabenträger vorzubereiten und zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6 Ablehnung:1 Enthaltung:2 |
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