Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Liebehenschel teilt mit, dass die Bürger die gesamte Verkehrsführung in diesem Bereich so nicht wollen. Er schlägt vor, dem Bauherren eine Auflage zu erteilen, dass er Fahrzeuge nutzt, die mit der derzeit vorhandenen Situation im Kurvenbereich klar kommen. Herr Gesch informiert, dass es keine Baugenehmigung gibt, weil Grunddienstbarkeiten nicht erfüllt sind. Die Erreichbarkeit sei äußerst fragwürdig. Aus diesem Grund besteht auch für alle anderen Anlieger in dem Bereich kein Baurecht. Es handelt sich um eine rechtlich komplizierte Situation. Eine Änderung des B-Planes soll nur in diesem einen Fall erfolgen. Danach soll über ein Umlegungsverfahren versucht werden, eine Regelung zu finden. Herr Auge schlägt vor, den Beschluss, wie im Bauausschuss festgelegt, zu ergänzen: „Eine Befreiung von den Festsetzungen der Kurvenradien und Ausbaubreiten für die Grundstücke wird gebilligt, für die der Bauantrag gestellt wird.“ Herr Borchert ist für diesen Kompromiss. Ansonsten handelt es sich ausschließlich um Privatrecht. Die Abstimmung erfolgt mit diesem Zusatz.
Frau Strebe meldet sich zu Wort. Ihr Enkel kann auf ihrem Grundstück nicht bauen, da er keine Genehmigung erhält. Da sie dort seit langer Zeit wohnt, meint sie könne es eine Ausnahmeregelung geben. Herr Gesch erläutert noch einmal, dass durch nicht gesicherte Erschließung kein Baurecht vorhanden ist und man dieses auch nicht aus dem Gewohnheitsrecht ableiten könne. Die Regelung über den Umlegungsausschuss wäre der Ausweg.
Herr Auge beauftragt das Bauamt, zeitnah eine Einwohnerversammlung einzuberufen, wo alle diese Angelegenheit betreffenden Fragen gestellt werden können und die weiteren Schritte erläutert werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der geplanten Straßenführung gemäß Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8 Ablehnung:. Enthaltung:. |
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