Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Abstimmung in der Verbandsversammlung hier: Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 in Bezug auf den Bereich Schmutzwasserentsorgung  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 11.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2016-0256 Abstimmung in der Verbandsversammlung
hier: Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 in Bezug auf den Bereich Schmutzwasserentsorgung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Federführend:Bgm Beteiligt:K_Liegenschaften
    K_Steuern

Die Bürger können sich an der Diskussion beteiligen.

Herr Auge erläutert. In der Klausurtagung des Zweckverbandes NWA wurde herausgestellt, die Bereiche Trinkwasser und Abwasser in der Behandlung der Probleme zu trennen.  Er empfiehlt das Szenario 1 zu favorisieren.

 

Herr Renner meldet sich zu Wort. Die Gelder die eingezahlt wurden als Beiträge im NWA zu belassen und evtl. ab 1.1.2017 eine Gebührenfinanzierung anzufangen.

Was eingezahlt wurde,rde zu einem allmählichen Abschmelzen führen.

Differenzierte Gebühren wären schädlich.

Herr Kunde erklärt, dass man sich sachlich mit dem Vorschlag beschäftigt habe. Der Vorschlag von Herrn Renner, die Beiträge, die vorhanden sind, stehen zu lassen, um sie dann schrittweise zurückzuzahlen hätte Konsequenzen, wie sie beim ZWA Eberswalde aufgetreten sind, wo letztlich alle Beiträge zurückzuzahlen sind.

Er weist auf das Problem hin, dass es immer noch keine Stellungnahme des Innenministeriums zum Urteil des BVG gibt. Er erwartet vom Innenministerium, dass endlich entsprechende Empfehlungen ausgegeben werden.

Herr Krajewski fragt an, warum diese Beschlussvorlage unbedingt jetzt beschlossen werden sollte. Es liegt noch nicht einmal der zweite Teil des Gutachtens vor. Zeit zur Prüfung muss sein. Er stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen, bis weitere Erkenntnisse in rechtlicher Hinsicht, die zu bewerten und zu belasten sind, vorliegen.

Herr Kunde teilt mit, dass der zweite Teil des Gutachtens, das auch Handlungsempfehlungen enthalten soll, für September angekündigt wurde. Dann könnte man noch die Stellungnahme des Innenministeriums abwarten.

 

Abstimmung über die Zurückstellung der Beschlussvorlage.

Dafür:7

Dagegen: -

Enthaltungen: 1

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hält die Vertretungspersonen der Gemeinde Wandlitz in der Verbandsversammlung des NWA an, für eine Rückzahlung der nachträglich als rechtswidrig erkannten Veranlagungsfälle (Szenario 2) im Schmutzwasserbereich zu stimmen. Die möglichen Auswirkungen auf die Mengengebühr für Nichtbeitragszahler werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:.

Ablehnung:.

Enthaltung:.