Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Auszug - Bebauungsplanverfahren für den Bereich "Schloss Dammsmühle" im OT Schönwalde
- Grundsatzbeschluss -
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Die Bauverwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller bzw. potentiellen Vorhabenträger Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu führen und diesen Abschluss vorzubereiten.
- Bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.
- Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der positiven landesplanerischen Anfrage ist der Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und zur Entscheidung einzureichen. Der dann vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird der Gemeindevertretung zur Bestätigung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:8 Ablehnung:. Enthaltung:.
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