Aufgrund des vorangeganenen Beschlusses wird beantragt, diesen Beschluss zurückzustellen.
Dem wird einstimmig (8) zugestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.