Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Nach kurzer Diskussion wird festgelegt, die Zulässigkeit von sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben (z.B. eine Büronutzung) in den Baugebieten WA 1 und WA 3 zuzulassen. WA 2 ist zu streichen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Louisenhain“ gemäß § 13 ff. BauGB.
2.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8 Ablehnung:. Enthaltung:. |
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