Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Hr. Bierwirth erklärt sich für befangen und nimmt weder beratend noch entscheidend an dem TOP teil.
Der OV erläuterte in seiner Einleitung den Sinn und die Notwendigkeit einer geordneten Bauleitplanung, und verliest die Beschlussvorlage. Danach wurde durch den OV die Diskussion für die Bürger freigegeben.
Anfrage Bürger: welche Auswirkung auf vorhandene Privatstraßen hat der Befreiungsantrag? Antwort OV: Der Befreiungsantrag bezieht sich nur auf den im Antrag farblich markierten Bereich zur Verbindung zwischen dem Rotkäppchenweg und Dornröschenweg. Dadurch können beide Straßen als Ringstraße im Einrichtungsverkehr verwendet werden. Durch die Anwohner wurde dargestellt, dass derzeit sowohl der Rotkäppchenweg kein öffentlicher Weg ist sondern lediglich für den Kreis ein Feuerwehrzufahrtsrecht, Leitungsrecht und Geh- und Fahrrecht und für die jeweiligen Eigentümer der am Rotkäppchenweg liegenden Grundstücke Geh-, Fahr- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit entsprechend der Vorgaben des B-Planes im Grundbuch eingetragen wurde. Diese Aussage gilt auch für den Dornröschenweg. Es gibt aber für die Anwohner des Rotkäppchenwegs kein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit für die Grundstücke am Dornröschenweg und umgekehrt auch nicht. Sollte eine Ringstraße als Einbahnstraße geplant werden, müssten die Anwohner der jeweilig anderen Straße auch in die Grundbücher eingetragen werden. Wer zahlt diese Kosten, was passiert wenn ein Eigentümer das nicht möchte. Dann würde eine ähnliche Situation entstehen, wie sie Jahrelang mit dem P-Plan Gebiet am Dorfgraben geherrscht hat. Es wurde durch die Anwohner darauf hingewiesen, dass die Straßen entsprechend B-Plan nur als Schotterstraßen konzipiert wurden und durch schwere Baufahrzeuge nicht befahren werden kann. Im Dornröschenweg wurde die Verkehrslast für Baufahrzeuge bei Grundbucheinträgen auf 20 t begrenzt. Derzeit besteht über den Rotkäppchenweg und den Dornröschenweg noch ein Weg in den Wald. Dieser Weg bzw. ein Durchgang zum Wald sollte bei einer weiteren Erschließung der Grundstücke im Waldbereich erhalten werden. In dem geplanten Baubereich sind mehrere mind. 50 jährige Eichen. Diese Bäume müssen unbedingt erhalten werden. Der OV wies darauf hin, dass bei einer Erschließung von in sich geschlossenen Waldflächen das Waldumwandlungsgesetz gilt und nicht die Baumschutzsatzung der Gemeinde und in diesem Fall möglicherweise keine Einflussmöglichkeit durch die Gemeinde besteht. Durch Anwohner wurde angeregt, eine Erschließung aus dem Nördlichen Bereich (über „An der Dachsbaude) zu prüfen. Die Anwohner stellten weiterhin fest, dass es nicht darum geht, die auf den Grundstücken geplanten Baumaßnahmen zu verhindern oder zu verzögern, es soll nur dafür gesorgt werden, dass die Belastung der vorhandenen Grundstücke nicht übermäßig ist (Keine LKW über 20 t, übermäßig belastete Wege durch Baumaßnahmen nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder in den Ursprungszustand herrichten). Die Anwohner lehnten eine Einbahnstraße in der Diskussion ab. Sie legen Wert darauf, die 2 Stichwege beizubehalten und eine andere Möglichkeit zur verkehrstechnischen Erschließung zu suchen.
Es erfolgte eine Diskussion der stimmberechtigten Ortsbeiräte mit dem Ergebnis, dass der Straßenverlauf und alternative Erschließungsmöglichkeiten zu prüfen sind.
Der Ortsbeirat akzeptiert die Einwendungen der Bürger und stimmt der Beschlussvorlage nicht zu. Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der geplanten Straßenführung gemäß Bebauungsplan. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:. Ablehnung:.6 Enthaltung:.
Mitwirkungsverbot: Herr Bierwirth |
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