Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze stellt einen Antrag auf Änderung der Satzung.
Folgendes soll zugefügt werden: §9 Abs. 1 „ dennoch bleibt das Fällen von Bäumen in der Vegetationszeit vom 01. März bis 30. September unzulässig.“
Herr Uwe Liebehenschel weist darauf hin, dass bereits im Bundesnaturschutzgesetz eine ähnliche Regelung besteht.
Herr Hintze weist darauf hin dass es sich hierbei nur um allgemeine Baumfällungen handle, es aber bei Bauvorhaben Sonderregelungen in dieser Zeit gäbe. Dies möchte er verhindern. Es führe bei den Anträgen zu einer ungerechten Behandlung der Bürger.
Frau Dr. Radant kann dem nicht entsprechen, da für Bauherren ein großer finanzieller Rückstand entstehen würde, wenn ein Bauvorhaben mindestens ein halbes Jahr nicht durchgeführt werden könne. Frau Paulikat stimmt dem zu und befürchtet, dass durch den entstandenen wirtschaftlichen Schaden, Zinsen gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht werden könnten.
Herr Borchert hat ebenfalls Bedenken, da die Kommunalaufsicht dies nicht genehmigen könnte.
Es folgt die Abstimmung über die Änderung: Zustimmung: 3 (Hintze) Ablehnung: 19 Enthaltung: 1
Die Änderung wird mehrheitlich abgelehnt. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.15 (Hintze) Ablehnung:.3 Enthaltung:.5 |
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