Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze stellt eine Frage zu dem Abwägungsprotokoll, Seite 4, 15 m Mindestabstand. Ist dies eine Sondergenehmigung, da eigentlich 30m Mindestabstand vorgeschrieben seien. Frau Dr. Radant und Herr Borchert erwähnen, dass in den Sitzungen des A2 und A1 eine Änderung auf 30 m stattfand. Diese aber noch nicht in den Abwägungen aufgenommen wurde.
Herr Striegler hat ebenfalls eine Frage. Auf Seite 9 „Aus Sicht des Landkreises Barnim gewährleistet die geplante städtebauliche Entwicklung keine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung.“. Warum hat die Verwaltung dieses Bauvorhaben dennoch durchgebracht. Herr Gesch erklärt, dass hierzu eine erneute Prüfung durchgeführt wurde. In dieser konnte der Stellungnahme des LK Barnim nicht entsprochen werden. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der fühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.
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