Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck weist auf die Probleme hin, die der Ortsbeirat Stolzenhagen und der Bauausschuss hiermit haben. So soll hiermit eine Bebauung in der zweiten Reihe verhindert werden. Rechtlich sei dies nicht umsetzbar. Eine Möglichkeit wäre, die gesamte Uferstraße zu überplanen. Herr Kufeld ist ebenfalls dieser Meinung. Weiterhin ist er der Auffassung, dass in diesem Bereich einige Schwarzbauten stehen. Herr Gesch teilt mit, dass ihm lediglich ein Fall bekannt sei, bei dem die Baugenehmigung nicht so umgesetzt wurde, wie es sein sollte. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplan eines Teilbereiches der Uferstraße übernimmt eine Privatperson. Die Bürgermeisterin würde den Beschluss dahingehend ergänzen, dass sich die Gemeinde verpflichtet, die Fortführung des B-Planes für den restlichen Bereich der Uferstraße durchzuführen. Herr Krajewski schlägt wegen der sich noch stellenden Fragen die Zurückweisung des Antrages in den Bauausschuss zur weiteren Diskussion vor. Dies würde auch Frau Bohnebuck befürworten. Der Gebäudebestand soll noch einmal auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Der Geltungsbereich ist zu konkretisieren. Die Gemeinde soll mit der weiteren Planung beauftragt werden. Es folgt die Abstimmung über die Zurückweisung des Beschlusses in den Bauausschuss. Dem wird einstimmig (9) zugestimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Uferstraße Stolzenhagen“ gemäß § 2 ff. BauGB. Folgendes Planungsziel wird verfolgt:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und abzuschließen.
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