Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Bohnebuck ist der Auffassung, dass der Geltungsbereich des Planes nicht direkt bis an das Straßenflurstück geht. Dies ist aber Voraussetzung für die Erschließung des Bebauungsplanes. Frau Bornkessel teilt mit, dass der Geltungsbereich tatsächlich bis an die Straße geht. Einer Abstimmung im Block wird einstimmig (9) zugestimmt. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Enzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwäguingsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9 Ablehnung:. Enthaltung:. |
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