Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Wohnungsbau Gartenstraße“, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o.g. Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7 Ablehnung:1 Enthaltung:1 |
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