Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
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