Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenbau " Blumensiedlung Wandlitz" im OT Wandlitz -Ausbaubeschluss-   

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:12
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2015-0176 Straßenbau " Blumensiedlung Wandlitz" im OT Wandlitz
-Ausbaubeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 22
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   

Wie zuvor im TOP 7 wird über den Umgang mit Bäumen bei Straßenbaumaßnahmen diskutiert. Es wird in Erwägung gezogen, hierzu eine Beschlussergänzung vorzunehmen.

 

Der Beschluss soll wie folgt ergänzt werden:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten. Dadurch darf es jedoch zu keinen Verzögerungen im Zeitplan kommen“

 

Der geänderte Beschluss wird einstimmig gefasst.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Straßenausbau der „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

-          Ausbau der Fahrbahnen in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m,

-          Der Pittweg wird in Teilbereichen mit einer Breite von 3,50 m bituminös ausgebaut.

-          Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflaster

-          Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden

 

  1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet, mit der im Ortsteil Wandlitz üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurf- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abstimmung zwischen Planer, Anwohner und Verwaltung zu suchen um so viele Bäume wie möglich durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Einengungen etc.) zu erhalten. Dadurch darf es jedoch zu keinen Verzögerungen im Zeitplan kommen

 

Die Ausbaumaßnahme ist erschließungs- und straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:7

Ablehnung:0

Enthaltung:0