Auszug - Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Durchführung des Abwägungsverfahrens zur öffentlichen Auslegung -
Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a)als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b)als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.