Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Beschlussvorlage wird in geänderter Form als beantragt einstimmig zugestimmt. Beschluss:
Gemäß Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000 € überschritten werden, entscheidet der A 1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A 5.
Der Ortsbeirat beschließt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
Der Ortsbeirat empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2 Ablehnung:. Enthaltung:. |
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