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Frau Bohnebuck fragt nach, weshalb bei den Erläuterungen für den Bereich 1 von einem Erschließungsbeitrag in Höhe von 1,92 € / qm anrechenbarer Grundstücksfläche ausgegangen wird, für den Bereich 3 aber nur 1,29 €. Herr Gesch sagt eine Klärung bis zur Gemeindevertretersitzung zu.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Bahnpromenade, basierend auf der Entwurfsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183 in 16348 Wandlitz, nach folgenden Parametern: - Von der Bernauer Chaussee bis zur Brücke der B 273 (Bereich 1 und 2) werden 17 Stück Leuchten auf der westlichen Straßenseite angeordnet.
- Von der Brücke der B 273 bis zur Narzissenstraße (Bereich 3) werden 19 Stück Leuchten auf der östlichen bebauten Straßenseite angeordnet.
- Es erfolgt der Einsatz der ortstypischen Leuchten Typ „Wandlitz“ oder gleichwertig
- Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,30 m.
- Der Abstand der Leuchten beträgt im Mittel ca. 32,50 m gemäß EN 13201.
- Als Leuchtmittel kommt LED Bestückung zum Einsatz.
- Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung. Diese liegt in den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Die Baumaßnahme ist in den Teilbereichen 1 und 3 beitragspflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
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Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: . Enthaltung: .
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