Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Herr Fahrendholz erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Es wird aus Rücksicht auf die teilnehmenden Anwohner der Gartenstraße vorgezogen. Herr Mühlhausen bemängelt die Kostenverteilung, es kann nicht sein, dass die Kosten für die Einfahrt zum Grundstück höher sind als die Straßenkosten. Herr Greifenberg empfindet die m² Preise für die Erstellung der Einfahrt zu hoch, er äußert dass es günstigere Anbieter geben soll. Antwort: es erfolgt eine Ausschreibung an Fachfirmen. Private können Baufirmen jedoch nicht beauftragt werden. Frau Dühnelt möchte wissen wer die Kosten für die Wendeschleife trägt. Der Investor trägt die Kosten. Frau Mühlhausen äußert ihren Unmut über die Verschiebung des Ausbaus der Gartenstraße. Seit 2006 wird an dem Ausbau geplant, fähige Kräfte waren an den Vorbereitungen beteiligt. Und nun soll durch eine „Formfehler“ wieder verschoben werden. Persönliches wurde zurück gestellt bzw. verschoben. Die Geduld scheint am Ende. Weitere Diskussionen gab es um die Straßenbreite. Einige Bürger waren der Meinung eine Straßenbreite von 3,20m würde genügen. Herr Stumpf antwortet darauf dass es straßenbauliche Reglungen gäbe, die eingehalten werden müssten. Herr Stumpf vom Bauamt berichtet, dass unerwartet durch einen Formfehler zurzeit kein Baurecht für das B-Plangebiet der Gartenstraße besteht. Um den Ausbaubeschluss Gartenstraße nicht zu gefährden gibt es 3 Möglichkeiten zur weiteren Verfahrensweise. 1. Der Beschluss wird zurückgezogen bis Baurecht entsteht, 2. Es erfolgt eine Umplanung ohne Einbeziehung des B-Planes, 3. Der Beschluss wird wie vorliegend mit 2 Hinweisen bestätigt: 1. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt sofort nach Erlangung des Baurechtes B-Planes, 2. dem Hinweis von Herrn Stumpf soll gefolgt werden: ab Flurstück 188 hinter Grundstück Ziemke, ab Nr. 37 soll die Straßenführung nach links geschwenkt werden an die Wohnbebauung, Verschwenkung so weit als möglich in südl. Richtung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 5,10 m - Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflasterung - Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden - Erhalt der solitären Eiche - Verschwenken der Straßenführung im Bereich der solitären Eiche in südliche Richtung
Die Baumaßnahme ist straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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