Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
- Am 25.08.2015 fand eine Information mit RA Burack zum Stand der Klage zu den WKA im Windeignungsgebiet Klosterfelde statt. B-Plan Windeignungsgebiet muss zügig bearbeitet werden es darf keine Verhinderungsplanung sein - Am 29.08.2015 fand ein angekündigtes Seminar zum Thema Befangenheit von Abgeordneten statt, welches nur eine sehr geringe Beteiligung hatte. - BA Frau Lenken übersandte per Mail Vorstellungen zum Bau eines Seniorenheimes in Klosterfelde zwischen Straße der Freundschaft, Geschwister-Scholl-Str. und Hans-Beimler Str. positive Stellungnahme angemahnt - Am 05.09.2015 fand das traditionelle Spätsommerfest der FFW Klosterfelde mit dem 112 jährigen Jubiläum der Wehr statt - Am 08.09.2015 fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan Arendseer Weg mit großer Anwohnerbeteiligung statt. - Am 10.09.2015 hat die Gemeindevertretung den Beschluss zum Bürgerantrag, Klageweg VG und OVG bestätigt. Weitere Schritte sind der Gemeindevertretung vorzulegen - Zum Baugeschehen: -2 BA Wilkesiedlung: 39/40 Kalenderw. Einbau der Bitumen- Trag/Deckschicht, Zeitplan ca. 4 Wochen überzogen -Prendener Straße: liegt im Plan, Trag/Deckschicht ist eingebaut, Gehwege sind in Arbeit, Restarbeiten zur Umverlegung Elektrokabel - Information zu geplanter Erweiterung des Übergangswohnheims Wandlitz mit Fertigstellung im I Quartal 2016 Künftig sollen dort 150-160 Personen untergebracht werden. Dazu soll auch die Turnhalle hergerichtet werden, wo Flüchtlinge und Anwohner best. Sportaktivitäten nachgehen können. So sollen Kommunikationsprozesse zwischen Flüchtlingen und Anwohnern verbessert werden. - Antworten vom Ordungsamt zu Anfragen aus der Sitzung des OB vom 10.08.2015 -Anfrage von Herrn Reuter: Der Bürger kann selbst einen begründeten Antrag beim Straßenverkehrsamt zur Geschwindigkeitsreduzierung stellen. -Beschwerden über die Hundehaltung von Frau Bayer liegen beim Ordnungsamt vor und werden entsprechend der Hundehalterverordnung bearbeitet. Die Ziegenhaltung wird vom Veterinäramt regelmäßig kontrolliert. - Das Schwemmen von Pferden ist umfasst vom Gemeingebrauch nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Am 21.08.2015 hat die Untere Wasserbehörde eine Vor-Ort- Kontrolle durchgeführt. Konkrete Feststellungen wurden nicht getroffen. Es ist jedoch von Seiten der Unteren Wasserbehörde angedacht, im Herbst ein gemeinsames Gespräch zu führen, um ggf. eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das Schwemmen von Pferden am Lottschesee untersagt.
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