Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Während der Sitzung aufgenommen: Sonstiges  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt
TOP: Ö 11.1
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 24.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05
Raum: Feuerwehrgerätehaus
Ort: Basdorf


-          Herr Pfeiffer verweist auf den Arbeitsplan des Ausschusses in Bezug auf die Baustellenabsicherung. Ihm ist aufgefallen, dass in der Waldheimstraße die Baustellenzufahrt über den Gehweg verläuft und dort auf dem Fußweg Verkehrszeichen aufgestellt wurden, an der B 109 im OT Wandlitz ebenfalls eine Baustellenzufahrt über den Gehweg verläuft, dort aber keinerlei Verkehrszeichen vorhanden sind.

-          Aus der letzten Sitzung war noch die Anfrage zum Rettungsweg aus dem Sportraum der Kita Klosterfelde offen: Im Zuge der Sanierung der Kita in Abstimmung mit dem Landesjugendamt wurde ein Antrag auf Umnutzung gestellt. Im Rahmen der Sanierung wurde ebenfalls der Rettungsweg über eine dreistufige Leiter durch das Fenster abgestimmt. Diese Variante ist zulässig. Ziel sei jedoch, den Kellerraum wieder ausschließlich für den Sport zu nutzen und eine andere Möglichkeit für die Schulspeisung zu finden. Herr Pawlowski bittet dazu um einen Zeitplan.

-          Frau Paulikat berichtet von einem gemeinsamen Gespräch mit den Jagdgenossenschaften der Gemeinde. Schutzgebiete, die durch Beschluss der Gemeindevertretung ausgewiesen werden können. Zunächst wurde sich darauf verständigt, markante Hinweisschilder aufzustellen.

-          Frau Paulikat übergibt Kopien von den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessung in den Ortsteilen Wandlitz und Prenden. Zur nächsten Ausschusssitzung soll es eine Mitteilungsvorlage für den Ausschuss geben mit Kostenangeboten und mögliche weitere Verfahrensweisen.

-          Frau Paulikat spricht noch eine Problematik an, die auch bereits im Ortsbeirat Wandlitz diskutiert wurde. Im Lanker Weg im Bereich des Zonenparkverbotes gibt es Grundstücke, die keine Zufahrt haben. Daher wurde das Ordnungsamt beauftragt zu prüfen, ob es für diese Anwohner Ausnahmeregelungen gibt. Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Strenverkehrsamt gibt es innerhalb der Parkverbotszone keine generelle Ausnahme. Auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes werden bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs alle dort parkenden Fahrzeuge verwarnt. Anwohnerparkausweise darf die Gemeinde Wandlitz nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes ebenfalls nicht ausstellen. Seitens des Liegenschaftsamtes gibt es auch keine Fläche, die als Parkfläche zur Verfügung gestellt werden kann, weil in diesem Bereich öffentlich gewidmete Verkehrsfläche vorhanden ist. Daher verbleibt nur die Möglichkeit, auf den Grundstücken selbst Parkflächen zu schaffen.