Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Radwegbau Lanke - Ützdorf, OT Lanke Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 31.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2015-0144 Radwegbau Lanke - Ützdorf, OT Lanke
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL Beteiligt:HB_Bauleitplanung
    K_Kämmerei


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Herstellung des Radweges Lanke Ützdorf 

von Höhe Einmündung zum Strandbad „Am Obersee“ in der Ortslage Lanke bis zur Einmündung der Straße „Am Liepnitzsee“ in der Ortslage Ützdorfdlich entlang der Landesstraße L 29 entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung wie folgt:

  • Herstellung des Radweges in Asphaltbauweise
  • Herstellung in einer Regelbreite von 2,50 m im Zweirichtungsverkehr
  • Entwässerung über Gräben und Versickerungsmulden
  • Führung des Radverkehrs in der Ortslage Lanke auf der Fahrbahn durch  beidseits markierte Schutzstreifen von jeweils 1,25 m Breite
  • Führung des Radweges ab Ortsausgang Lanke bis zur Einmündung Forstweg („Trichter“) über eine fahrbahnabgesetzte Trasse (Höhenrücken)
  • Führung des Radweges vom Forstweg („Trichter“) bis zum Ortseingang Ütz-dorf straßenparallel 
  • Herstellung einer neuen mittig in der Fahrbahnkurve verlaufenden Zufahrt im Bereich des Parkplatzes „Am Forsthaus“
  • Führung des Radweges in der Ortslage Ützdorf straßenparallel unter Inan-spruchnahme von Teilflächen der Straßenfahrbahn. 

 

Die vorgesehenen Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauum-fang. Der Radwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baube-stimmungen vorzunehmen. 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .