Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt
die Straße „Zum Wasserkreuz“ in der Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 2, Flurstück 475 tlw. und Flur 7 Flurstück 437 als Gemeindestraße gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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