Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- In der Oranienburger Straße am Jünemannplatz die Wegeführung einschließlich Beleuchtung zwischen den bestehenden Wegeverbindungen der Oranienburger Straße (ab Höhe Oranienburger Straße Nr. 3) und der Kirchstraße (bis Zufahrt Kirchstraße Nr. 18) nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg in Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz (Farbe grau) in einer Breite von 1,30 m, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Sicherheitsstreifen als überwiegend unbefestigter Grünstreifen zur Ver-sickerung des Niederschlagswassers, Breite 75 cm
- Sicherheitsstreifen an den Übergangsstellen zum Bestand sowie an Eng-stellen in Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz (Farbe anthrazit),
Breite 75 cm
- Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster außer Gehwegbereich (Pflaster vorhanden)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Altstadtleuchte Wandlitz“ in moderner energiesparender LED-Technik, insgesamt 3 Stück / Abstand von i.M. 30 m
- Herstellung der Bushaltestelle im Gehwegbereich in Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz barrierefrei unter Anordnung von Kasseler Sonderbord (in Naturstein) am Fahrbahnrand, Bordhöhe 18 cm, und Anordnung von Leitplatten nach dem Blindenleitsystem im Einstiegsbereich des Busses.
2. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungpla-
nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-
menden Bauumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen
technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.
Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.
Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Lageplan und Querschnitt sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner “Gehweg Oranienburger Straße am Jünemannplatz“ einzusehen.