Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Es wird empfohlen, dem Teil B, Pkt 6 dahingehend zu ändern, dass Nebenanlagen bis zu einer GRZ-Überschreitung von 0,1 zulässig sind.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Abstimmungsergebnis: (über die Änderung)
Zustimmung: .8 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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