Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frage: Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen? Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den als Anlage vorliegenden und nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §§ 47 a-f BImSchG zwingend aufzustellenden Lärmaktionsplan der Stufe 2
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: .2 (Herr Hintze) |
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