Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
- dass der vorliegende Planentwurf zum Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ mit Begründung gebilligt wird.
- dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen.