Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau "Auf der Heide" OT Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
BV-GV/2015-0087 Straßenausbau "Auf der Heide" OT Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14
Federführend:HB AL   

In der Vorlage hat sich ein Fehler eingeschlichen, es ist nicht der 22.10.2013, sondern der 13.05.2014

richtig – bitte abändern !

 

Im Ergebnis der Einwohnerversammlung am 13.05.2014 wurde eine AG geschaffen mit Beteiligung

von 5:5 Anwohnern. Im Endergebnis wurde  die Vorplanung für den Ausbau mit 3 Gegenstimmen

angenommen.

Neben dem Ausbau der Straße und Errichtung der Beleuchtungsanlage wird auf die Herstellung einer

Wendeanlage am  Bauende östlich Niederwaldstr.  verzichtet.

Die Baumaßnahme wird im Spätsommer 2015 stattfinden.

 

 


 

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „Auf der Heide“, ohne den Abschnitt von der „Thälmannstraße“ bis zum „Falkenkorso“, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

  • Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 4,80 m, östlich der Einmündung „Niederwaldstraße, von 3,50 m.
  • Ohne die Herstellung einer Wendeanlage am Bauende östlich der „Niederwaldstraße“.
  • Beidseitige Anordnung von 0,5 m tragfähigen Bankettstreifen.
  • Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden.
  • Herstellung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflasterung.

 

  1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einschließlich des Abschnittes „Thälmannstraße bis „Falkenkorso“, unter Verwendung von LED- Technik.

Typ „Bügelleuchte Wandlitz“ oder gleichwertig, in der Farbe moosgrün.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung die den gesamten Bauumfang beschreibt.

 

  1. Die Herstellung der Fahrbahn, inklusive Nebenanlagen und Beleuchtung ist erschließungsbeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor.

r die Mitglieder der Gemeindevertretung sind die Lagepläne und Schnitte im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Auf der Heide“ einzusehen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              1

Enthaltung:              2 (Herr Hintze)