Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Wohnungsbau Gartenstraße" in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde -Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung-  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 14
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70
BV-GV/2014-0072 Bebauungsplan "Wohnungsbau Gartenstraße" in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde
-Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 32Aktenzeichen:K 612601
Federführend:HB AL   

Zum Straßenbauvorhaben Gartenstraße in Klosterfelde gab es eine Nachfrage beim Planungsbüro zum Baumschutz. Speziell erfolgte dazu die Mitteilung, dass die Eiche am Ende der Straßenführung gefällt wird. Dies ohne weiteres nicht akzeptabel. Hier war der Erhalt zu prüfen und ggf. eine Einengung der Fahrbahn in Erwägung zu ziehen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf  des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. 

Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die  Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .